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Unser Stiftungsrat

Die Verwaltung der Stiftung obliegt dem Stiftungsrat von mindestens fünf natürlichen Personen, die von der Versammlung der Präsidentinnen der Stiftergemeinden (bzw. die von diesen bestimmten Personen) gewählt werden.

Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst und bezeichnet das Präsidium sowie Vizepräsidium. Die Mitglieder*innen des Stiftungsrates sind im Handelsregister eingetragen und die Amtsdauer beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

Gilbert Studer

Gilbert Studer

Präsident

Elena Morganti

Elena Morganti

Mitglied

Krista Rüst

Krista Rüst

Mitglied

Lea Schluep

Lea Schluep

Mitglied

Peter Oetliker

Peter Oetliker

Vizepräsident

Aufgaben

Der Stiftungsrat hat folgende unentziehbare Aufgaben:

  • Strategische Führung der Stiftung und diesbezüglicher Erlass von Reglementen
  • Wahl der Vorsitzenden der Geschäftsleitung und der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Bezeichnen der Stellvertreterin des Vorsitzenden
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Regelung der Unterschrifts- und Vertretungsberechtigung für die Stiftung
  • Sicherstellung der Verwaltung des Vermögens
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Wahl von Spezialkommissionen und Arbeitsausschüssen

Stiftergemeinden

Balm bei Günsberg / Bellach / Feldbrunnen St. Niklausen / Flumenthal / Günsberg / Hubersdorf / Kammersrohr / Langendorf / Lommiswil / Oberdorf / Riedholz / Rüttenen / Stadt Solothurn