Unser Stiftungsrat
Die Verwaltung der Stiftung obliegt dem Stiftungsrat von mindestens fünf natürlichen Personen, die von der Versammlung der Präsidentinnen der Stiftergemeinden (bzw. die von diesen bestimmten Personen) gewählt werden.
Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst und bezeichnet das Präsidium sowie Vizepräsidium. Die Mitglieder*innen des Stiftungsrates sind im Handelsregister eingetragen und die Amtsdauer beträgt vier Jahre, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Gilbert Studer
Präsident
Elena Morganti
Mitglied
Krista Rüst
Mitglied
Lea Schluep
Mitglied
Peter Oetliker
Vizepräsident
Kevin Burkhard
Mitglied
Aufgaben
Der Stiftungsrat hat folgende unentziehbare Aufgaben:
- Strategische Führung der Stiftung und diesbezüglicher Erlass von Reglementen
- Wahl der Vorsitzenden der Geschäftsleitung und der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Bezeichnen der Stellvertreterin des Vorsitzenden
- Wahl der Revisionsstelle
- Regelung der Unterschrifts- und Vertretungsberechtigung für die Stiftung
- Sicherstellung der Verwaltung des Vermögens
- Abnahme der Jahresrechnung
- Wahl von Spezialkommissionen und Arbeitsausschüssen
Stiftergemeinden
Balm bei Günsberg / Bellach / Feldbrunnen St. Niklausen / Flumenthal / Günsberg / Hubersdorf / Kammersrohr / Langendorf / Lommiswil / Oberdorf / Riedholz / Rüttenen / Stadt Solothurn